Sicherheitsanforderungen an Schranken

Kein Bestandsschutz für ältere Anlagen

 

Sehr geehrter Kunde,

bitte denken Sie daran das für einen rechtskonformen und störungsfreien Betrieb Ihrer automatischen Schranken und Tore eine regelmäßige Prüf- und Wartung (P&W) erforderlich ist.

Die Richtlinien schreiben ein detailliertes Prüfverfahren über die Nutzung der Schrankenanlage und ihrer Bauteile vor.

Schranken müssen für Fahrzeuge mit Lichtschranke, Laserscanner oder Induktionsschleifen ausgestattet sein. Bei Fußgänger-Verkehr müssen evtl. zusätzliche Vorkehrungen für die Sicherheit dieser getroffen werden.

Im Schadenfall kann dies entscheidend bei der Klärung von Haftungsfragen sein!

 

Ihr Fuhrmann-Team